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Behindertentestament – Vorsorgevollmachten - 18 werden mit Behinderung

was gibt es zu beachten

Bei Kindern mit Beeinträchtigung stellen sich in der Familienplanung unterschiedliche Herausforderungen. Der Vortrag greift zwei Bereiche heraus und stellt Gestaltungsspielraum und Handlungsmöglichkeiten dar: 

1. Die Übertragung von Vermögen an Kinder, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Sozialleistungen empfangen, sollte wohl konzipiert sein. Das Vermögen soll typischerweise die Lebensstellung des Kindes verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass es nicht durch den Sozialhilfeträger für Leistungen angerechnet werden kann. Dabei sind besondere Anforderungen zu beachten.

 
2. Ab dem 18. Lebensjahr ändern sich rechtliche Zuständigkeiten. Eltern dürfen nicht mehr für Ihre Kinder entscheiden. Gleichwohl bestehen Handlungsoptionen, insbesondere durch Vollmachten, sofern das Kind selbst geschäftsfähig ist. 

Notar Dr. Stefan Neuhöfer stellt rechtssichere Gestaltungen dar und steht zur Diskussion zur Verfügung. 

Datum: 09. November 2026
Uhrzeit: 19:00 bis 20:30 Uhr
Ort:
Familienstützpunkt Treuchtlingen, Seniorenzentrum Treuchtlingen, BRK KV Südfranken
Weißenburger Str. 7 a
91757 Treuchtlingen
Treffpunkt: Familienstützpunkt Treuchtlingen, Weißenburger Str. 7 a, 3 Stock
Infotelefon: 0152/58151931
Hinweis: Familienfreundlich
Veranstalter:
Familienstützpunkt Treuchtlingen, Seniorenzentrum Treuchtlingen, BRK KV Südfranken
Weißenburger Str. 7 a
91757 Treuchtlingen
Tel.: 0152/58151931
Preise: Eintritt frei
Anmeldung ist erforderlich!
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  • 09. Nov. 2026