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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

Unterhaltsverpflichtungen von Eltern für ihre Kinder sowie Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen werden im Amt für Jugend und Familie nach Terminabsprache gebührenfrei beurkundet. Die Vaterschaftsanerkennung wird auch vom Standesamt, vom Amtsgericht und einem Notar vorgenommen.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung