Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell unterstützen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Für eine Beratung und ggf. Antragsstellung für Stiftungsleistungen wenden Sie sich bitte an eine Schwangerenberatungsstelle.