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Landespflegegeld

Menschen, die einen Pflegegrad 2 oder höher bestätigt und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf jährlich 1.000 Euro Landespflegegeld. Damit sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen. 

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