Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- & Jugendschutz ist ein gesetzlicher Schutzauftrag des Jugendamtes. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden. Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Interessierte und Betroffene können sich bei Fragen rund um Kinderschutz und Kindeswohl an das Jugendamt wenden.
Kinder- und Jugendschutz - Amt für Jugend und Familie
Kindeswohl: Beratung f. Interessierte/Betroffene - Amt f. Jugend und Familie