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Hilfen für junge Volljährige

Hilfen für junge Volljährige von 18 - 21 Jahren können, falls erforderlich, vom Jugendamt gewährt werden. Es handelt sich hierbei um eine weiterführende Art Jugendhilfe in Form von Betreuungsangeboten für junge Erwachsene, die die Volljährigkeit erreicht haben. Sie dient dem Zweck der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

Zu den Hilfen für junge Volljährige.