Familienportal

Haushaltshilfe

Als Versicherter werden Sie im Krankheitsfall nicht nur medizinisch versorgt. In bestimmten Fällen (z.B. Kur, Krankenhausaufenthalt, schwere Erkrankung und/oder akute Verschlimmerung, Schwangerschaftsbeschwerden) können Sie durch eine Haushaltshilfe unterstützt werden. Pflegerische Tätigkeiten an der erkrankten Person selbst werden von ihr nicht durchgeführt (keine Pflegekraft). Die Haushaltshilfe muss bei ihrer Krankenkasse vor Ort beantragt werden.

Haushaltshilfe nach dem SGB V