Beurkundung elterlicher Sorge
Unterhaltsverpflichtungen von Eltern für ihre Kinder sowie Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen werden im Amt für Jugend und Familie nach Terminabsprache gebührenfrei beurkundet.
Unterhaltsverpflichtungen von Eltern für ihre Kinder sowie Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen werden im Amt für Jugend und Familie nach Terminabsprache gebührenfrei beurkundet.